Man kann nicht auf allen Hochzeiten tanzen – oder: Auch die Arbeitskraft eines Gerichtspräsidenten ist begrenzt

Der Bundesfinanzhof hatte aktuell über einen ungewöhnlichen Fall zu entscheiden. Der 2. Senat des Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte unter dem Vorsitz des Präsidenten des Finanzgerichts ein Urteil gesprochen. Nun ist das zunächst einmal normal. Das beklagte Finanzamt monierte im Rahmen seiner Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen, dass ausgerechnet mit dem Gerichtspräsidenten ein Richter an der Entscheidung beteiligt gewesen sei, […]