Werden Anzeigenverträge für ein Branchenverzeichnis durch ein Formularschreiben angebahnt, das bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck einer bereits fälligen Rechnung erweckt, verstößt die spätere Geltendmachung von Forderungen aus Folgeaufträgen gegen § 1 UWG. Das gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich eine bewusste Vertragsentscheidung vorlag – es ist Sache des Verwenders, im Vollstreckungsverfahren nachzuweisen, dass die Zahlung nicht unter dem …