Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“ bestätigt.
Das Landgericht Bonn hat die beiden angeklagten Fondsmanager jeweils wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und zwar einen Fondsmanager zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und den …










