Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?

Eine gezielte, schwere Tätlichkeit gegenüber einem Arbeitskollegen im Rahmen einer Betriebsfeier rechtfertigt regelmäßig eine außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, selbst bei langjähriger, störungsfreier Betriebszugehörigkeit und bestehender Schwerbehinderung. Eine vom Arbeitnehmer behauptete krankheitsbedingte Panikreaktion steht dem nicht entgegen, wenn die …

Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung

Beantwortet der Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren die Nachfragen des Kaskoversicherers zu einem angezeigten Fahrzeugdiebstahl nicht, liegt darin regelmäßig eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, die zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führt. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Kausalitätsgegenbeweis …