Der Direktor eines Versorgungswerks missbraucht nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien bei zahlreichen Gesellschaften, in die das Versorgungswerk zum Zwecke der Kapitalanlage investiert hat, indem er sich durch diese Doppelstellung bewusst in einen Interessenkonflikt …
