Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall hat …






