Ein Betreiber einer Autowaschanlage ist verpflichtet, einfahrende Fahrzeuge vor Schäden zu schützen. Kommt es infolge unzureichender Warnhinweise zu einer Beschädigung, verletzt der Betreiber seine Sorgfaltspflichten. Unauffällige oder schwer lesbare Hinweise genügen nicht. Kunden müssen deutlich und rechtzeitig vor Gefahren gewarnt …