Einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreitverfahren – und die zwischenzeitliche Beförderung des Konkurrenten

Verteidigungsministerium Berlin

In Konkurrentenstreitverfahren ergibt sich aus einem Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers dann kein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn auch der Antragsteller auf einen höherwertigen Dienstposten versetzt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die …