Streit um eine Inobhutnahme

Die Familiengerichte entscheiden nach einer Inobhutnahme lediglich über die dann erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Minderjährigen, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der zurückliegenden Inobhutnahme. Die Inobhutnahme verliert mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der Bestellung des Jugendamts zum Vormund nicht …