Der nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemisst sich gemäß § 3 ZPO nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und …