Die Auslegung von Willenserklärungen ist grundsätzlich Angelegenheit des Tatrichters.
Eine revisionsrechtliche Überprüfung findet allerdings dahin statt, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht.
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen zählt …