MPU wegen im Ausland begangener Alkoholfahrt?

Das rechtskräftige ausländische Strafurteil als solches enthält für die Fahrerlaubnisbehörde keine bindende Feststellung dahingehend, dass die darin genannte Atemalkoholkonzentration vorgelegen hat. Die materielle Befugnis der Fahrerlaubnisbehörde, dem Betroffenen eine Begutachtung durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) abzuverlangen, folgt aus …