Haustüren und Zugänge

Der Vermieter muss gewährleisten, dass die gemieteten Räume gegen das Eindringen unbefugter Personen durch Schlösser an den Türen gesichert sind (BGH, ZMR 1953, 337) und die Wohnungseingangstür ordnungsgemäß schließt (AG Fürth, 08.10.2004 – Az: 360 C 3315/03). Auch die Sicherheit …