Ein Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern ist seit der Kindschaftsrechtsreform gesetzlich in § 1685 I BGB verankert um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch der Kontakt zu den Großeltern für die Kinder wichtig ist (“Großeltern und Geschwister haben …
Tag: 26. Dezember 2018
Wenn der Betreute stirbt
Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten automatisch und damit auch die Rechtsstellung des Betreuers. Ein gerichtlicher Aufhebungsbeschluss ist nicht erforderlich. Der Betreuer muss den Tod des Betreuten dem Betreuungsgericht mitteilen und seinen Betreuerausweis an das Betreuungsgericht zurückgeben. Das …
Dienstwagen – Karenzentschädigung
Bei Vereinbarung einer Karenzentschädigung ist ein Dienstwagen zu berücksichtigen, wenn dieser zu Privatzwecken überlassen wurde.…