Wenn der Betreute stirbt

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten automatisch und damit auch die Rechtsstellung des Betreuers. Ein gerichtlicher Aufhebungsbeschluss ist nicht erforderlich. Der Betreuer muss den Tod des Betreuten dem Betreuungsgericht mitteilen und seinen Betreuerausweis an das Betreuungsgericht zurückgeben. Das …