Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an….…

Arbeitnehmererfindung

Wer darf die Erfindung verwerten? Grundsätzlich verhält es sich so, dass eine Erfindung des Arbeitnehmers, die ein Arbeitsergebnis ist, vom Arbeitgeber verwertet werden darf. Dem entgegen steht das zwingende Recht des Arbeitnehmers auf die Erfindung und deren Verwertung nach dem …