MPU bei Atemalkoholwert von 2,62 Promille

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 ‰ – selbst unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 15 % wegen möglicher Unschärfen der zur Atemalkoholbestimmung verwendeten Testgeräte – auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hinweist. Liegen zudem noch Anzeichen …