Für den Zugang zum Beamtenverhältnis darf eine Bestenauslese nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden. Eine Auslese nach Körpergröße ist rechtswidrig.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, …