Ausbildungsduldung eines bereits berufsqualifizierten Ausländers

Hat ein Ausländer durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine Berufsqualifikation erworben, entfällt der Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung).

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung abgelehnt. …