Ad-Blocker – in München zulässig

Ad-Blocker verstoßen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts München auch insoweit, wie das Unternehmen hinter dem Ad-Blocker zugleich die Freigabe von Werbung (als “acceptable ads”) gegen Zahlung eines Lösegeldes …