Auflösung einer atypisch stillen Gesellschaft – und die Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen

Wird eine (hier: mehrgliedrige atypisch) stille Gesellschaft aufgelöst, sind die stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an den Geschäftsinhaber verpflichtet, wenn dieser Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 08.12 20151 im …

Geschäftsführerhaftung gegenüber einem stillen Gesellschafter

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage. InhaltsübersichtAuskunftsanspruchEigens (vor)vertragliches VerhältnisWirtschaftliches EigeninteresseBesonderes persönliches VertrauenProspekthaftungDeliktische Haftung Auskunftsanspruch[↑] Der stille …

Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Sozius

Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum. InhaltsübersichtKein AusgleichsanspruchAbfindungsbilanzAbfindung in der Anwalts-GbR Kein Ausgleichsanspruch[↑] …