Die Mindestanforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, die auch Beschlussmängelstreitigkeiten erfassen sollen, gelten jedenfalls im Grundsatz auch für Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften1.
Nach der zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen für die …