Die Präsenzsitzung des Konzernbetriebsrats

Nach der am Veranstaltungsort derzeit geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung zulässig. Die Arbeitgeberin ist trotz einer verbleibenden Risikosteigerung nicht zur Untersagung der Sitzung als Präsenzveranstaltung berechtigt. So hat das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Verfahren …

Entgelttransparenzgesetz – und der Anspruch des Betriebsrats auf elektronische Bruttoentgeltlisten

Nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist der Betriebsrat in das individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durch die Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten eingebunden. Zu diesem Zweck ist ein von ihm gebildeter Betriebsausschuss berechtigt, Bruttoentgeltlisten des Arbeitgebers einzusehen und …

Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte

Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines …

Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern

Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur …

Zustimmungsersetzung bei der Eingruppierung

Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. Dies gilt auch, soweit die Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betrifft. Auch anlässlich der Weiterbeschäftigung einer zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmerin über den Befristungszeitpunkt hinaus und …

Betriebliche Altersversorgung – und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Für Betriebsvereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, wenn der Arbeitgeber die Altersversorgung für alle Betriebe einführen will. Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt zwar grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Dem Gesamtbetriebsrat sind …