Wendet sich der Angeklagte ausschließlich dagegen, dass das Landgericht von seiner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat, so ist seine Revision mangels Beschwer unzulässig.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht …