Anschlussberufung – und die eigenständige Beschwer

Eine Anschlussberufung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts1 und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs2 keine eigenständige Beschwer. Die mit dem Hauptantrag erstinstanzlich obsiegende Klägerin konnte deshalb mit der Anschlussberufung einen Hilfsantrag zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts stellen, obschon sie durch …

Berufungssumme – und die Verfahrenskosten

Bei der Bemessung der Beschwer bleiben die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten außer Betracht. Einem allgemeinen Grundsatz entsprechend sind die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des …