Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

Der Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der bayerischen Metallindustrie gewährt keinen Entgeltausgleich für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der beruflichen Tätigkeit verbleiben kann und lediglich die Leistungsfähigkeit zur Nachtschicht wegfällt.

Insoweit bestimmt der Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der bayerischen Metallindustrie:…

Mindestlohn – und die Anrechenbarkeit freiwilliger Vergütungsbestandteile

Vergütungsbestandteile, die laufend monatlich ohne besondere Zweckbindung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als echte Entgeltleistung bezahlt werden, sind auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar. Eine lediglich formale Bezeichnung der Leistungen als „Urlaubs-/Weihnachtsgeld“ steht einer Anrechnung nicht entgegen. Ein etwaiger vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt …

Dienstordnungsangestellte in Altersteilzeit

Für einen Dienstordnungsangestellten einer Krankenkasse, dessen Arbeitszeit sich aufgrund einer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Kraft getretenen Dienstordnung neu nach dem Beamtenrecht eines anderen Bundeslandes richtet, wirkt sich die in der Arbeitszeitverordnung dieses Bundeslandes vorgesehene Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit …

Die fehlerhafte Feststellung im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren – und das Verbot der reformatio in peius

Der Feststellungsausspruch in einem Beschluss, der wegen der unzutreffenden Annahme eines (Teil-)Rechtsverhältnisses keine Rechtswirkungen erzeugen kann, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich auch insoweit aufzuheben, als der Ausspruch zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist. Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) greift …

Eingruppierungsklage – und der notwendige Vortrag

Mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage sind im Grundsatz diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind.

Für einen schlüssigen Vortrag …

Die unwirksame Betriebsvereinbarung zur Alterversorgung – und ihre Umdeutung in eine Gesamtzusage

Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit …

Änderung einer Versorgungszusage

Verweist eine Gesamtzusage dynamisch auf die beim Arbeitgeber jeweils geltenden Versorgungsbestimmungen, so kann der Arbeitgeber die Zusage im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch einseitig zu ändern. Allerdings müssen dabei die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Die Grundsätze …

Altersabhängige Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit – als Altersdiskriminierung

Eine altersabhängige Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Herabsetzung des Arbeitsentgelts stellt eine unmittelbare Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiter wegen des Alters dar.

Eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem Lebensalter benachteiligt die jeweils jüngeren Beschäftigten …