Die langjährige Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist darstellen.
Ein personenbedingter Grund für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich – unbeschadet einer abschließenden Interessenabwägung, zumindest dann vor, wenn der Arbeitnehmer …
Weiterbeschäftigungsansprüche, Annahmeverzugslohn, Nettolohnabreden, Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern, Nachschieben von Kündigungsgründen, Ungleichbehandlungen in der betrieblichen Altersversorgung, und eine Reihe von Problemen beim Betriebsübergang.