Massenentlassung – zweiter Versuch

Die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen gilt für eine Nachkündigung auch dann, wenn die beabsichtigte Entlassung des Arbeitnehmers angezeigt und die durch diese Anzeige ermöglichte Kündigung zunächst erklärt worden, aber später im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zurückgenommen worden ist.

Insoweit ist mit …

Arbeitsrecht im Februar 2016

Weiterbeschäftigungsansprüche, Annahmeverzugslohn, Nettolohnabreden, Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern, Nachschieben von Kündigungsgründen, Ungleichbehandlungen in der betrieblichen Altersversorgung, und eine Reihe von Problemen beim Betriebsübergang.

 

Das war das Arbeitsrecht im Februar 2016:

Ablösung einer Versorgungsordnung

Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt zwar das Ablösungsprinzip. Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist1. Das Ablösungsprinzip ermöglicht allerdings nicht jede Änderung.

Soweit …