Differenzlohnansprüche wegen einer Benachteiligung aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung

Die Parteien streiten über Differenzlohnansprüche, die der Kläger wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Teilzeitbeschäftigung beansprucht. Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent auf der Grundlage eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, das im Auftrag des Rettungszweckverbandes …