Ein Zahnarzt, der als sogenannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des …
Tag: 27. Juni 2025
Der „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst
Ein Zahnarzt, der als sogenannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des …
Die externe Stellenausschreibung – und der Personalrat
Externe Stellenausschreibungen, auf die sich auch die Beschäftigten der Dienststelle bewerben können, sind mangels Gestaltungswirkung keine Maßnahmen im personalvertretungsrechtlichen Sinn.
Der Personalrat hat mithin keinen Anspruch auf Rücknahme einer solchen Stellenausschreibung. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 2 MBG Schl.-H. …
Keine Entgeltfortzahlung bei Erkrankung wegen eines Tattoos
Beschäftigte haben im Krankheitsfall grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung – allerdings nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Wer sich freiwillig tätowieren lässt und deshalb krank wird, muss das Risiko selbst tragen.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:…