Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, welches die Parteien unterschreiben, ist bindend. Sie können daher nicht später etwas anderes behaupten. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter klagten gegen die Mieterin unter anderem …