War es dem Geschädigten aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse zunächst nicht möglich, ein Ersatzfahrzeug zu finanzieren und hat er nach der Bewilligung eines Kredits zügig ein Fahrzeug gekauft, hat er auch bei langer Dauer des Nutzungsausfalls nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, …