Eine Gemeinde kann der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren auch den „Quadratwurzelmaßstab“ zugrunde legen.
Dies entschied jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Fall der Hansestadt Lüneburg.
Die Hansestadt Lüneburg erhob bis Ende 2017 Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Frontmetermaßstab. Mit Wirkung zum 1. …







