Keine Corona-Entschädigung für eine bei der Caritas tätige Ordensschwester

Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, durfte infolge einer Quarantäne-Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten. …