Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.
Erstmals hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § …






