Steht fest, dass bauliche Mängel im Kellerbereich dazu führen, dass dort eine zu hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, die wiederum zu Schimmelbildung an dort gelagerten Gegenständen führt, so steht dem Mieter ein Anspruch Mängelbeseitigung und Minderung hinsichtlich des zugewiesenen Kellerraums zu. Aufgrund …