Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg [1] zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte den Erlass einer von der Umweltvereinigung beantragten Zwischenverfügung (sog. „Hängebeschluss“) mit dem Inhalt, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- …







