Wer als Schüler über Monate den Datenbestand seiner Schule ausspioniert und verändert, darf in eine andere Schule überwiesen werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall besuchte der antragstellende Schüler bislang das 3. Kurshalbjahr der gymnasialen Oberstufe eines Berliner …






