Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat in zwei Normenkontrollverfahren die Verordnung der Polizeidirektion Braunschweig über das Verbot der Prostitution in Braunschweig vom 15. August 2022 (Sperrbezirksverordnung) insoweit für unwirksam erklärt, als darin die Bordellprostitution verboten wurde.
Die Sperrbezirksverordnung enthielt u.a. ein grundsätzliches …








