Befreiung von der Masernschutzimpfung für Schüler – und die Anordnung einer (amts-)ärztlichen Untersuchung

Bei berechtigten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, mit dem einem Schüler das Bestehen medizinischer Kontraindikationen gegen die Masernimpfung attestiert wird, kann das Gesundheitsamt zur Überprüfung eine ärztliche Untersuchung anordnen.

Mit dieser Begründung hat jetzt das den Eilantrag …