Das Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Vergütungsanspruch aus1.
Bei einer tarifvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch auf den Anspruch auf Zeitgutschrift Anwendung findet2, lebt die Notwendigkeit zur Geltendmachung eines auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Anspruchs – sofern …






