Bei einer Mieterhöhung ist ein monatlicher Zuschlag für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen als Teil der Nettomiete anzusehen. Bei einer anderen Bewertung wäre keine Vergleichbarkeit mit der ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben. Weiterhin wäre es dem Vermieter ansonsten möglich, die Ausgestaltung des Mietvertrages …