Kündigungsbeschränkungen bei Kommunalen Wohnungsunternehmen

Kommunale Wohnungsunternehmen unterliegen unmittelbarer Grundrechtsbindung und sind daher auch im Rahmen außerordentlicher Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen in besonderem Maße dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet. Beim Ausspruch einer Kündigung müssen kommunale Wohnungsunternehmen, insbesondere bei vulnerablen Mietern, die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte und etwaige Grundrechtsbeeinträchtigungen für …