Für die formelle Ordnungsgemäßheit muss die Abrechnung eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und die Vorauszahlungen des Mieters enthalten und muss gedanklich und rechnerisch verständlich sein. Will der Mieter Einwendungen geltend machen, so ist …