Die Aufwendungen für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehören bei Zugrundelegung der Schwacke-Liste zu den sogenannten Nebenkosten, die neben dem mit Normaltarif zusätzlich anfallen. Dies gilt selbst dann, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war. Es besteht nämlich jedenfalls grundsätzlich ein …