Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte eine 66-jährige Frau aus der Region Hannover, die seit Jahren medikamentenabhängig ist. Als ihre Ärzte keine Schlafmittel mehr …