Wird aufgrund eines Softwarefehlers eine Ware im Internet versehentlich zu billig angeboten, so der Verkäufer den vermeintlich zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin veräußert Computer nebst Zubehör über eine Website im …