Du arbeitest mit Querdenkern zusammen!

Nachrichten

Der Vorwurf einer „Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wendet sich die Klägerin unter anderem gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie …