Wird der Rückflug einer siebentägigen Reise von 15.00 auf 5.00 Uhr verlegt und gleichzeitig der Ankunftflughafen von München in Nürnberg geändert, so kann eine Minderung über einen Reisetagespreis angesetzt werden. Auch im Zeitalter des Massentourismus ist eine solche Verschiebung der …