Eigentumsverhältnisse an beweglichen Sachen und Ausgleich von finanziellen Leistungen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nach bisher ständiger herrschender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden gemeinschaftsbezogene Zuwendungen der Partner einer „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ grundsätzlich nicht ausgeglichen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund stünden, dass sie auch das …