Die nicht am Gesellschaftsvermögen einer Zebragesellschaft beteiligte Komplementärin – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ …

Die schlechterdings unvertretbare Schätzung

Euro-Geldscheine

In Schätzungsfällen kann ein -zur Revisionszulassung führender- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom Finanzgericht gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen …