Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde  einer Gießener Ärztin, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und gegen die Strafvorschrift des § 219a StGB wandte,  nicht zur Entscheidung angenommen.  Während des laufenden Verfahrens hob der …