Mit den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung hatte sich aktuell wieder der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die …
































